Mustin Bausanierung
Horizontalsperre mit der Diamantseilsäge
Auch bei Mauerwerk, das sich nicht mit einer Mauerkettensäge bearbeiten lässt, kann eine mechanische Horizontalsperre infrage kommen. Mit der Diamantseilsäge stellen wir den geplanten Schnitt für die nachträgliche Sperrschicht her.
So entsteht die Sperrschicht im Mauerwerk
Wir sägen das Mauerwerk in geplanten Abschnitten und bauen die Sperrschicht ein. Lastabtragung, Verfüllung der Schnittfuge und Anschlüsse an angrenzende Abdichtungen werden auf das Gebäude abgestimmt.
Für welches Mauerwerk eignet sich das Verfahren?
Das Verfahren kann bei geeigneten Bauteilen aus Bruchstein, Mischmauerwerk oder Beton eingesetzt werden. Ob die Bearbeitung möglich und sinnvoll ist, hängt vom Bauteil, der Zugänglichkeit und der Ausführungsplanung ab. Eine unbegrenzte Bearbeitbarkeit jeder Wand wird damit nicht zugesagt.
Was bewirkt die Horizontalsperre – und was nicht?
Die Sperrschicht unterbricht den kapillaren Feuchtetransport. Bereits vorhandene Feuchtigkeit verschwindet dadurch nicht sofort. Andere Feuchtigkeitsursachen und notwendige ergänzende Abdichtungen werden gesondert betrachtet.
Was bedeutet die Ausführung für die Nutzung?
Wir benötigen Zugang zu den vorgesehenen Wandabschnitten. Freilegung, Baustellenschutz und die Nutzung angrenzender Räume werden vorab besprochen. Umfang und Ablauf richten sich nach dem Gebäude; aus der Verfahrensbeschreibung folgt keine feste Bauzeit.
Unsere Arbeiten mit der Diamantseilsäge ansehen
Die Originalaufnahmen zeigen die Ausführung am Mauerwerk. Sie ergänzen die Beschreibung; die konkrete Reihenfolge wird für das jeweilige Gebäude geplant.




Die Sperrschicht im Schaubild verstehen
Die Grafik erläutert das Grundprinzip. Anschlüsse und Lastabtragung müssen für das jeweilige Gebäude geplant werden.

Das Kettensägeverfahren kennenlernen · Zur Übersicht mechanische Horizontalsperren
Projektbeispiel: Diamantseilsägearbeiten im MiQua
Ältere Baustoffe: Was vor Beginn zu klären ist
Ältere Baustoffe vor Beginn der Arbeiten prüfen.
Bei Gebäuden, deren Bau vor dem 31. Oktober 1993 begonnen wurde, müssen mögliche asbesthaltige Baustoffe bei der Planung berücksichtigt werden. Das betrifft auch Materialien, die damals bei Umbauten oder Sanierungen eingebaut wurden – beispielsweise Putze, Spachtelmassen oder Kleber.
Das Baualter allein bedeutet noch keinen nachgewiesenen Asbestbefund. Die frühzeitige Klärung schützt Bewohner und Beschäftigte und hilft, die Arbeiten sicher und verlässlich zu planen.
Wie wir die erforderliche Untersuchung mit Ihnen klären
Gemeinsam mit Ihnen klären wir vor Beginn der Arbeiten, welche Informationen bereits vorliegen und ob gezielte Materialuntersuchungen erforderlich sind. Notwendige Probenahmen gehören in fachkundige Hände und erfordern geeignete Werkzeuge und Schutzausrüstung.
Erforderliche Untersuchungen und deren Kosten besprechen wir vorab mit Ihnen. Bitte entnehmen Sie verdächtige Materialproben nicht selbst.
Ihr Vorhaben mit uns besprechen
Beschreiben Sie uns Ihre Beobachtung und den Standort des Gebäudes. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
